AGB des Partnerprogramms
Version 1.0 – Gültig ab dem 28. Juli 2026
1. Gegenstand
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Pay4All-Partnerprogramm. Das Programm ermöglicht es den Partnern, Pay4All-Produkte zu bewerben und Provisionen auf die dadurch vermittelten Abonnements zu erhalten.
2. Teilnahmeberechtigung
Das Programm steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die über einen legitimen Werbekanal, ein gültiges Pay4All-Konto sowie gültige Bankverbindungen verfügen.
3. Anmeldung
Die Anmeldung ist kostenlos und erfolgt über das Bewerbungsformular unter https://pay4all.ch/p/affiliation. Jede Bewerbung wird innerhalb von 5 Werktagen manuell geprüft.
4. Empfehlungslink
Jeder zugelassene Partner erhält einen Link im Format
https://pay4all.ch/?ref=CODE. Wenn ein Besucher auf diesen Link klickt,
wird in seinem Browser ein technisch notwendiges Cookie mit einer Laufzeit von 30 Tagen gespeichert.
5. Provisionen
Der Partner erhält eine Provision von 20 % auf jede Zahlung des geworbenen Kunden. Die Provision wird während der gesamten Dauer der Kundenbeziehung wiederkehrend ausgerichtet und in CHF inklusive allfälliger Steuern berechnet.
Der Provisionssatz kann durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien individuell angepasst werden. Der zum Zeitpunkt der Zahlung geltende Provisionssatz wird für jede einzelne Provisionsposition verbindlich festgehalten.
6. First-Touch-Zuordnung
Der erste Partner, dessen Cookie innerhalb der 30 Tage vor der Erstellung des Kundenkontos gespeichert wurde, wird dauerhaft mit dem geworbenen Kunden verknüpft. Eine Selbstempfehlung ist nicht zulässig.
7. Nachverfolgung
Dem Partner steht unter /mon-compte/affiliation ein Dashboard mit sämtlichen Statistiken in Echtzeit zur Verfügung.
8. Auszahlung
Die Provisionen werden durch eine monatliche manuelle Banküberweisung ausbezahlt, sobald der Mindestbetrag von CHF 50 erreicht ist. Liegt der Betrag unterhalb dieser Schwelle, wird er auf den folgenden Monat übertragen.
9. Rückerstattungen
Erfolgt durch Pay4All eine Rückerstattung an einen Kunden, wird die entsprechende Provision storniert. Wurde die Provision bereits ausbezahlt, wird sie mit der nächsten Auszahlung verrechnet.
10. Pflichten
Der Partner verpflichtet sich, Pay4All auf faire und rechtmässige Weise zu bewerben. Insbesondere sind Spam, irreführende Werbung, Cookie-Stuffing und Selbstempfehlungen untersagt.
Bezahlte Werbung auf geschützte Suchbegriffe wie « pay4all », « pay4all.ch », « pay4all woocommerce » und « pay4all form » ist nicht gestattet.
11. Steuern
Die ausbezahlten Provisionen stellen ein Nebeneinkommen dar. Der Partner ist allein dafür verantwortlich, diese Einkünfte gegenüber den Steuerbehörden seines Wohnsitzlandes ordnungsgemäss zu deklarieren. Pay4All stellt keine individuellen Steuerbescheinigungen aus.
12. Beendigung
Jede Partei kann ihre Teilnahme am Programm jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
Bei einer Beendigung aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund von Betrug oder Spam, verfallen sämtliche noch nicht ausbezahlten Provisionen.
13. Datenschutz
Die Daten des Partners, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, IBAN, Bankverbindung und URLs, werden ausschliesslich zur Durchführung des Partnerprogramms verwendet und aufgrund der schweizerischen Aufbewahrungspflichten für Buchhaltungsunterlagen während 10 Jahren gespeichert.
14. Änderung der Bedingungen
Pay4All kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Die Partner werden mindestens 15 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderungen darüber informiert.
15. Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte des Kantons Neuenburg.